Krankenversicherung in Griechenland

Grundlegende Informationen

Krankenversicherung in Griechenland

Ein Aufenthalt in Griechenland ohne eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienmitglieder ist extrem riskant. Im Ernstfall können Sie auf einem Berg von Arzt- und Krankenhausrechnungen sitzen bleiben.

Bei der Auswahl der Versicherung sollten Sie sich genau über die inkludierten Leistungen und die Höhe der Kosten informieren. Stellen Sie sicher, dass Ihre Police alle Lebensbereiche abdeckt – neben der gewöhnlichen Haushaltsversicherung sollten also auch Sport-, Freizeit- sowie Arbeitsunfälle abgedeckt werden.

Wenn Sie in Griechenland wohnen/arbeiten und auch Sozialabgaben bezahlen, haben Sie und Ihre Familie (bis zu einem gewissen Grad) Anspruch auf kostenlose ärztliche sowie zahnärztliche Behandlung. Das staatliche griechische Gesundheitssystem wird von „Idrima Kinonikon Asfalisseon“ (IKA) geleitet.

Wenn Sie sich in Griechenland zur Ruhe setzen oder dort arbeiten, müssen Sie sich ein „Gesundheitsversicherungs-Heft“ ( iatrico vivliario) besorgen – und zwar bei einem IKA-Büro in Ihrer Nähe. Dieses Heft müssen Sie dann bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch vorweisen. Die Behandlung in einem Spital oder durch einen praktischen Arzt ist in Griechenland durch die staatliche Gesundheitsversicherung abgedeckt. Es werden Ihnen aber 25% der Rezeptgebühren in Rechnung gestellt (für Pensionäre liegt der Selbstbehalt bei etwa 10%).

Die meisten Wahl-Griechen schließen zusätzlich eine komplementäre Gesundheitsversicherung ab, die für all jene Kosten aufkommt, die das öffentliche System nicht abdeckt. Anwohner, die keine Sozialabgaben bezahlen – und daher auch keinen Anspruch auf öffentliche Gesundheitsleistungen haben – sollten in jedem Fall eine private Police abschließen. Für Nicht-EU-Bürger ist dies sogar verpflichtend wenn Sie um ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen.

Wenn Sie in einem eher abgelegenen Teil Griechenlands wohnen, wo es kein lokales IKA-Büro gibt, müssen Sie für all Ihre Gesundheitsausgaben zuerst einmal selbst aufkommen. Danach beantragen Sie die Rückerstattung der Kosten beim nächst gelegenen IKA-Standort. Dafür ist es natürlich notwendig, dass Sie etwaige Rechnungen und Rezepte aufbewahren. Es werden Ihnen aber höchstens 85% der Ausgaben zurückerstattet – für den Rest müssen Sie selbst aufkommen.

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