Langfristige Mietverträge

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Langfristige Mietverträge

Der griechische Angebot an Mietobjekten in Urlaubsgebieten ist sehr begrenzt. Gerade in diesen Gegenden ist es üblich, Häuser bzw. Wohnungen zu kaufen - weshalb es sehr schwierig sein kann, ein geeignetes Mietobjekt zu einem angemessenen Preis zu finden.

Die meisten Mietobjekte sind spärlich eingerichtet und oftmals für permanentes Wohnen ungeeignet. Außerdem sind unmöblierte Immobilien extreme Mangelware. In den großen Städten ist allerdings das genaue Gegenteil der Fall: Unmöblierte Mietobjekte für den längerfristigen Gebrauch sind sehr leicht zu finden, wohingegen möblierte Wohnungen/Häuser sehr spärlich gesät sind. Stellen Sie sich auch darauf ein, dass zu vermietende Objekte normalerweise keine Heizung haben.

Die Höhe der Miete hängt natürlich sehr stark von der Größe des Objekts (Anzahl der Schlafzimmer), dessen Zustand, dem Alter und der Ausstattung ab. Den weitaus grössten Einfluss auf den Preis hat jedoch die Region, die Stadt und das Viertel, in dem das Haus bzw. die Wohnung liegt. Eine 50 bis 70 Quadratmeter große Wohnung in einer durchschnittlichen Wohngegend Athens kostet ca. 500 bis 1000 Euro monatlich. Für dasselbe Apartment würde man nur etwa die Hälfte in ländlichen Gegenden und Touristenregionen außerhalb der Hochsaison bezahlen.

Wenn Sie ein Apartment in der Nebensaison anmieten, können Sie mit günstigeren Mietkonditionen rechnen, da in dieser Zeit das Angebot an Mietobjekten aufgrund der geringen Nachfrage besonders hoch ist. Manche Inseln, wie z.B. Kefalonia, haben einen sehr vitalen Mietmarkt – Sie können bei einer Vertragsdauer von bis zu 12 Monaten mit etwa 300 Euro monatlich für ein Ein-Schlafzimmer-Objekt und von 400 Euro aufwärts für ein Zwei-Schlafzimmer-Objekt rechnen.

Neben der Miete muss auch eine Kaution in der Höhe einer Monatsmiete hinterlegt werden. Bei langfristigen Mietverträgen ist es darüberhinaus durchaus üblich, auch sechs Monatsmieten im Voraus zu bezahlen. Als Mieter kommen Sie normalerweise selbst für die Betriebskosten (Wasser, Strom, Gas,...) auf, es sei denn die jeweilige Gemeinde bezahlt für diese Kosten. Dies ist vor allem in älteren Wohngebäuden durchaus üblich.

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