Unternehmensgründung in Österreich

So funktioniert’s

Unternehmensgründung in Österreich

Immer öfter gründen deutsche Unter­nehmen in der kleinen Alpenrepublik Niederlassungen oder verlegen gar ihren Firmensitz dorthin. Dann heißt es plötzlich nicht mehr „Made in Germany“, sondern „Made in Austria“.

Die Gründe für den attraktiven Standort Österreich liegen für deut­sche Firmen auf der Hand. Die Steuerreform von 2005 brachte sicherlich einschneidende Veränderungen, aber auch der liberale Kündigungsschutz in Österreich lässt deutsche Unternehmen flexi­bler handeln.

Und, auch das ist bereits angeklungen, wer als deut­sches Unternehmen seine Fühler auf den ost- und südosteuropä­ischen Markt ausstrecken möchte, findet in der Alpenrepublik beste Möglichkeiten dazu, denn hier gibt es attraktive historisch gewachs­ene Verbindungen, die zwar lange eingeschlafen waren, nun aber längst wieder aktiviert wurden.

Viele in Wien ansässige Banken haben zudem Spezialisten, die sich auf das Osteuropageschäft mit Ungarn, Tschechien, Slowakei und Slowenien konzentriert haben. Vielfach haben die Banken sogar Zweigniederlassungen in diesen Ländern.

Auf der anderen Seite aber ist die Lebensart der Österreicher der der Deutschen natürlich trotz aller Unterschiede, die ebenfalls be­reits auf diesen Seiten angesprochen wurde, sehr ähnlich. Es gibt hier keine Mentalitätsprobleme, zudem findet man in Österreich motivierte Arbeitskräfte vor.

Die Austrian Business Agency, eine im Eigentum des österreichischen Wirtschaftsministeriums stehende Betriebsansiedlungsgesellschaft mit Sitz in Wien, hat eine Top Five-Liste zusammengestellt, warum gerade Österreich sich als Un­ternehmensstandort für die Zukunft anbietet:

1. Hohe Qualifikation und Motivation der Arbeitskräfte

2. Höchste Produktivitätszuwächse Europas

3. Hohe Produkt- und Arbeitsqualität

4. Nur 25 Prozent Körperschaftssteuer keine Gewerbesteuer, keine Vermögenssteuer

5. Zentrum der Zukunftsmärkte EU und Osteuropa

Weitere Informationen zu den Zukunftsmärkten der EU und Osteuropas finden Sie unter www.aba.gv.at .

Hilfen bei der Unternehmensgründung in Österreich gibt es viele. Kein Firmenchef muss sich in ein unüberschaubares Wagnis stür­zen, denn Experten können vielfach weiterhelfen und bei den ersten Schritten hilfreich zur Seite stehen. Der bereits mehrfach be­nannten Austrian Business Agency dürfte dabei eine der wichtig­sten Rollen zukommen, denn hier sitzen Mitarbeiter, die auf alle Fragen Antworten wissen.

Außerdem gibt es in der Bundesrepublik sowie in Österreich einige privatwirtschaftliche Unternehmen, die sich auf die Beratung von Unternehmen spezialisiert haben, die gerne ins Ausland abwandern oder dort Holdings oder Forschungs- und Entwicklungseinricht­ungen gründen möchten.

Freie und reglementierte Gewerbe in Österreich

Dank der Europäischen Union steht es heute jedem Bürger eines EU-Staates zu, als selbständiger Unternehmer in einem anderen EU-Staat tätig zu werden. Wer in Österreich eine Firma gründen möchte, der muss zunächst einmal wissen, ob er in einem der freien Gewerbe oder in einem reglementierten Gewerbe tätig wird.

Für reglementierte Gewerbe muss je nach Gewerbe ein besonderer Befähigungsnachweis vorgelegt werden, beispielsweise eine Meisterprüfung. Sollte derjenige, der das Gewerbe anmeldet, nicht über den entsprechenden Nachweis verfügen, so kann er einen ge­werberechtlichen Geschäftsführer, der über diesen Nachweis ver­fügt, bestellen. Wichtig ist, dass dieser dann auch tatsächlich mindestens 20 Wochenstunden im Unternehmen beschäftigt ist.

Anmeldung bei der Gewerbebehörde

Erster Schritt der Unternehmensgründung ist in jedem Fall die An­meldung bei der Gewerbebehörde der zuständigen Bezirkshaupt­mannschaft, einer österreichischen Behörde, die ähnlich aufgebaut ist wie die deutschen Kreisverwaltungen. Im Anschluss daran melden sich bei dem Gewerbetreibenden die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft sowie die Österreichische Wirtschafts­kammer, bei denen man als Selbständiger in Österreich immer Pflichtmitglied ist.

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ist da­bei zuständig für die Kranken- und Pensionsversicherung der Ge­werbetreibenden und freiberuflich Erwerbstätigen, die Wirtschafts­kammer hält zahlreiche berufsständische Informationen bereit, bietet Kontaktmöglichkeiten zu anderen Unternehmern und vieles mehr. Mit der Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer ist die Be­zahlung einer Kammerumlage verbunden. Die Höhe dieser Umlage ist je nach Art des Gewerbes unterschiedlich.

Voraussetzung zur Gewerbeausübung durch juristische Personen ist, dass das Unternehmen, also die GmbH, die AG, die OEG und andere, im Firmenbuch eingetragen werden muss. Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz. Der Firmenbuch-Auszug enthält aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter und andere Daten. Dieses Firmenbuch, das vergleichbar ist mit dem deutschen Handelsregister, wird von den Firmenbuchgerichten geführt. Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:

- Einzelunternehmen

- Offene Gesellschaften (OG)

- Kommanditgesellschaften (KG)

- Aktiengesellschaften

- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

- Sparkassen

- Privatstiftungen

- Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen

- Europäische Gesellschaften (SE)

- Europäische Genossenschaften (SCE)

- sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist

Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer, die so ge­nannte Firmenbuchnummer, zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht. Das Firmenbuch, das heute auch das früher gesondert geführte Genossenschaftsregister beinhaltet, ist für jeden einsehbar.

Anmeldung beim Finanzamt

Nach der Anmeldung des Gewerbes geht es weiter mit dem Gang zum Finanzamt, wo eine Steuernummer beantragt werden muss. Dort sollte man sich zudem darüber beraten lassen, zu welchen Daten man welche Steuererklärung abzugeben hat, welche zwing­end notwendigen Unterlagen zu führen sind. Beim Bundesminister­ium für Finanzen gibt es im Downloadbereich einen kostenlosen, 96-seitigen Leitfaden für neu gegründete Unternehmen, der sicher bei der Klärung erster Fragen hilfreich sein kann.

Stehen Importe und Exporte innerhalb der EU an, so muss eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt werden, werden Mit­arbeiter beschäftigt, so sind sie bei der Krankenkasse anzumelden.

Zudem gibt es natürlich einige Sonderregelungen. Wer beispiels­weise Datenbanken auf seinem Rechner führt, die über das übliche Maß hinausgehen, der muss sich beim Datenverarbeitungsregister registrieren lassen. Für den Betrieb eines Gastgewerbes gelten auch besondere Regeln. Mit diesen Fragen kann man sich an die Wirtschaftskammer vor Ort wenden, deren Mitarbeiter kompetent Auskunft geben können.

Für die Errichtung und den Betrieb gewerblicher Betriebsanlagen, die beispielsweise geeignet sind, das Leben und die Gesundheit von Personen sowie das Eigentum der Nachbarn zu gefährden und/oder die Nachbarn zu belästigen, ist in Österreich eine Be­triebsanlagengenehmigung erforderlich. Diese wird ebenfalls bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt. Für die Ge­nehmigungspflicht genügt übrigens die bloße Möglichkeit derartiger Auswirkungen.

Natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten für Firmen, um in Österreich präsent zu sein. Darüber informiert unter anderem die Deutsche Handelskammer in Wien. Diese Institution stellt bei ihren Betrachtungen in den Vordergrund, dass gerade kleine und mittel­ländische Unternehmen vielleicht nicht über die passenden finanz­iellen Ressourcen verfügen, um sich in Österreich niederzulassen, oder aber sich wegen der fehlenden Markt- und Landeskenntnisse nicht zu diesem Schritt entschließen können.

Genau an diesem Punkt setzt die „Geschäftspräsenz Österreich“ an, die die Deutsche Handelskammer deutschen Firmen anbietet. Sie sieht sich dabei als Bindeglied zwischen dem deutschen Unter­nehmen und dem österreichischen Markt. Dieses Angebot er­möglicht Firmen in überschaubarer Zeit und mit zuvor festgelegtem Finanzbudget auf dem österreichischen Markt Fuß zu fassen. Dafür muss weder ein eigenes Büro angemietet, noch Personal angestellt werden. Das Angebot erstreckt sich auf zwei Varianten und umfasst entweder ein virtuelles Office mit Basisdienstleistungen oder ein virtuelles Office mit einem erweiterten Dienstleistungsangebot. In beiden Fällen gibt es eine österreichische Geschäftsadresse mit allem drum und dran. Allerdings unterscheiden sich die Varianten in den angegliederten Servicefunktionen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.

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