Universitätszugang

Zulassung zum Studium in Österreich

Universitätszugang

Neben ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache müssen Sie auch andere Voraussetzungen erfüllen, um eine österreichische Universität zu besuchen.

Universitätsstudien setzen gewöhnlich die Erlangung der Universitätsreife voraus. Die Berechtigung zum Besuch einer Universität als ordentliche/r StudentIn wird durch das Ablegen verschiedener Prüfungen erworben.

Reifeprüfung an einer österreichischen höheren Schule

Die höheren Schulen umfassen allgemein bildende und berufsbildende höhere Schulen, höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie Bildungsanstalten für ErzieherInnen. Je nach absolviertem Schultyp und gewählter Studienrichtung können Zusatzprüfungen - wie zum Beispiel die Absolvierung eines Kurses für die Erlangung von Lateinkenntnissen- zur Reifeprüfung gefordert werden.

Studienberechtigungsprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung sind die Vollendung des 22. Lebensjahres, der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder die Zugehörigkeit zu einem studienrechtlich den InländerInnen gleichgestellten Personenkreis und der Nachweis einer erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung. BewerberInnen mit insgesamt mindestens vierjähriger abgeschlossener Berufsausbildung und Weiterbildung können schon ab Vollendung des 20. Lebensjahres zugelassen werden.

Zulassungsprüfung für künstlerische Studienrichtungen an den Universitäten der Künste, gleichwertiges ausländisches Zeugnis

Die Zulassung zum Studium auf Grund eines Reifeprüfungszeugnisses ist grundsätzlich für alle Studienrichtungen möglich. Im Falle einer Studienberechtigungsprüfung erfolgt die Zulassung nur für eine bestimmte Studienrichtung (allenfalls für fachverwandete Studienrichtungen).

Benötigte Dokumente

  • Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis und ein amtlicher Lichtbildausweis

  • Reifeprüfungszeugnis oder gleichwertiges Zeugnis
  • Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres
  • Ausländer und Ausländerinnen : zusätzlich
  • ein zweites Lichtbild
  • fremdsprachige Dokumente im Original mit autorisierter Übersetzung

bei Übertritt von einer anderen Universität : zusätzlich

  • Abgangsbescheinigung
  • Studienblattsammlung
  • Ausweis für Studierende dieser Universität

Studienbeitrag / Studiengebühren

Die Entrichtung des Studienbeitrags ist die Voraussetzung für die Studienzulassung bzw. die Studienforsetzung . Beitragspflichtig sind alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden, die an einer österreichischen Universität studieren und nicht unter die Ausnahmen fallen. Die Studienbeiträge sind pro Semester nur einmal zu entrichten, auch wenn mehrere Studien an mehreren Universitäten gleichzeitig belegt werden.
Bei gleichzeitigem Studium an einer Universität und an einem Fachhochschul-Studiengang ist der Betrag zweimal zu entrichten, sofern für den Fachhochschul-Studiengang Studienbeiträge eingehoben werden.

Höhe des Studienbeitrags:

für Studierende aus Österreich, einem EU- oder EWR-Staat und der Schweiz:

  • EUR 363,36 pro Semester
  • für andere Studierende (auch Staatenlose und Studierende mit ungeklärter Staatsbürgerschaft):
    EUR 726,72 pro Semester

Zusätzlich zum Studienbeitrag sind noch folgende Beiträge zu entrichten:

Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag): EUR 16,50 pro Semester

  • Versicherungsbeitrag: EUR 0,36 pro Semester

Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) und der Versicherungsbeitrag sind für In- und Ausländer oder In- und Ausländerinnen gleich hoch. Beide Beträge werden gemeinsam mit dem Studienbeitrag eingehoben.

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