Firmengründung in Österreich

Anmeldung, Dokumente und Gebühren

Firmengründung in Österreich

Bürger der EU, des EWR, der Schweiz, sowie Personen aus anderen Ländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis können in Österreich eine Firma gründen. Für die Firmengründung muss man 18 Jahre alt sein und ein einwandfreies Leumundszeugnis vorweisen können.

Der erste Schritt bei der Firmengründung ist es, einen Gewerbeschein zu beantragen. Das kann bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat erfolgen. Dafür benötigen Sie eine Bewerbung, die folgende Informationen beinhaltet:

  • Genaue Bezeichnung der Firma
  • Firmenstandort/-adresse
  • Persönliche Daten

Zur persönlichen Information gehören Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und die Sozialversicherungsnummer.

Der nächste Schritt ist die Eintragung ins Firmenbuch, das in den Landesgerichten aufliegt. Dort müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Reisepass, alternative Geburtsurkunde inklusive Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Genaue Bezeichnung der Firma
  • Firmenadresse
  • Gesellschaftsvertrag (für GmbHs) mit notarieller Beglaubigung

Neben dem Startkapital fallen noch einige andere Gebühren an, wenn Sie sich ins Firmenbuch eintragen lassen:

Für den Gewerbeschein bezahlen Sie 47,30 Euro. Bei der Eintragung ins Firmenbuch müssen Sie eine Eintragungsgebühr von 32 Euro zahlen, sowie Gebühren für die folgenden Einzeleinträge:

  • Firmenstandort 8,40 Euro
  • Geschäftsbeginn 8,40 Euro
  • Startkapitalhöhe 152 Euro
  • Gesellschaftsvertrag 102 Euro
  • Geschäftsführer 28 Euro pro Person
  • Gesellschafter 20 Euro

Nachdem Sie diese zwei Schritte hinter sich haben und alle Gebühren bezahlt haben, können Sie schließlich anfangen, Geld zu verdienen.

(Gebühren: Stand September 2014) 

Steuern

Alle Unternehmen in Österreich müssen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer zahlen (20 % des Umsatzes). Personengesellschaften, deren Umsatz unter 30.000 Euro pro Jahr liegt, sind von dieser Steuer ausgenommen.

Kapitalgesellschaften müssen auch Körperschaftssteuer in der Höhe von 25 % des vierteljährlichen Umsatzes zahlen. Der Mindestbetrag für die Steuer ist 1.750 Euro für GmbHs und 3.500 Euro für AGs. Zusätzlich müssen alle Kapitalgesellschaften Gewinnsteuer zahlen, die 25 % des Gewinnes beträgt. Macht eine Kapitalgesellschaft Gewinn, beträgt der Gesamtsteuersatz maximal 43,75 % des Umsatzes.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen müssen Einkommenssteuer bezahlen. Diese ist progressiv, das heißt die Besteuerung hängt von den Einkünften ab. Wenn die Einkünfte unter 11.000 Euro jährlich liegen, zahlen Sie keine Steuern. Wenn Sie mehr verdienen, beträgt die Besteuerung von 23 % bis maximal 50 %.

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