Gesetzliche Vorschriften

Notwendige Dokumente für den Hauskauf

Gesetzliche Vorschriften

EU-Bürger haben dieselben Rechte wie österrreichische Staatsbürger, wenn es um den Erwerb einer Immobilie geht. Nicht-EU-Bürger müssen gewissen Auflagen erfüllen.

Die österrreichische Regierung hat vor Kurzem die Gesetze, die regeln, inwiefern Ausländer Immobilien kaufen und besitzen dürfen, gelockert. Trotzdem müssen Nicht-EU-Bürger eine Erlaubnis von der Behörde der Gemeinde beantragen, in der sie eine Immobilie erwerben möchten. Diese Erlaubnis kann relativ schnell und normalerweise ohne Probleme ausgestellt werden.

In einigen Fällen kann diese Erlaubnis abgelehnt werden:

  • Dies kann passieren, wenn die Behörde eine ,,Bedrohung der Staatsinteressen” sieht.
  • Wenn die Immobilie gekauft wird, um die Marktbedingungen künstlich zu beeinflussen oder aufgrund anderer spekulativer Gründe.
  • Wenn der Käufer von Agrarland oder Wald das Land zweckentfremden möchte.

Auswanderer, die lediglich ein Anwesen in Österreich erwerben möchten, werden also keine Probleme haben.

Waldgebiete

Der Kauf von Wäldern ist für Österreicher und Ausländer geregelt. In beiden Fällen wird eine Erlaubnis benötigt. Diese wird nur ausgestellt, wenn kein Konflikt zwischen dem neuen Besitzer und dem öffentlichen Interesse besteht. Wenn der neue Besitzer den Zweck des Landes ändern will, wird die Erlaubnis vermutlich nicht ausgestellt werden.

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