Krankenversicherung

Zahnarztkosten und Zusatzversicherungen

Krankenversicherung

Im schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist festgeschrieben, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch in der Schweiz versichert sein müssen. Jeder muss sich selber um eine rudimentäre Krankenversicherung kümmern, der Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet.

Nach Anmeld­ung am neuen Schweizer Wohnort muss der Aufenthalter binnen dreier Monate eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Das gilt auch für Familienangehörige, die in die Schweiz ziehen. Die Einzelprämie bemisst sich nach Alter, Geschlecht und Wohn­ort, sie variiert je nach Kostenbeteiligung. Sie reduziert sich, wenn man sogenannte „Jahresfranchisen“ und Selbstbehalt in Kauf nimmt. Das bedeutet: Man beteiligt sich an den Kosten, welche die Krankenkasse deckt, mit einem bestimmten Betrag (Franchise), beispielsweise mit 300 Franken pro Jahr.

Man kann auch einen Vertrag abschließen, der einen Selbstbehalt vorsieht, im Höchstfall 700 Franken. Weitere Einsparungen bei der Grundgebühr müssen mit den einzelnen Krankenversicherungen abgemacht werden. Und die «zugelassenen Krankenversicherer», so die amtliche Verlaut­barung, sind so zahlreich wie Schweizer Seen und Flüsse. Exakt 92 Krankenkassen listet das Bundesamt für Gesundheit BAG auf.

Im Prinzip werden medizinische Leistungen aufgrund der Arzt- oder Spitalrechnungen zuerst von privater Seite beglichen und dann von der Krankenversicherung zurückerstattet (bis auf die erwähnten Franchisen/Selbstbehalt). Als Grundbeitrag ist mit etwa 200 bis 300 Franken zu rechnen. Es ist bei den einzelnen Versicherungsgesell­schaften abzuklären, wie weit auch medizinische Behandlungen im Heimatland und in der Schweiz getragen werden.

Auch Grenzgänger unterstehen der Versicherungspflicht in der Schweiz, wenn sie sich nicht ausdrücklich beim zuständigen Kanton davon befreien lassen. Für Studierende gelten besondere Bedingungen.

Zahnarztkosten in der Schweiz

Der Aufbau des Schweizer Krankenkassensystem ist durchaus dem deutschen vergleichbar. Die Leistungen umfassen Arzt- und Spitalkosten innerhalb der Schweiz. Zahnschutz besteht nicht. Allein notwendige Eingriffe (Zahn ziehen) sind gedeckt, ansonsten berappen (das kommt von Rappen, der kleinsten Münzeinheit) Schweizer Zahnbehandlungen selber (Füllungen, Zahnersatz, Im­plantate, Zahnpflege). Spezielle Zahnversicherungen sind möglich, aber teuer.

Zusatzversicherungen

Privatversicherte müssen in der Schweiz tief in die Tasche greifen. Wer das Spital (Privatklinik) selber auswählen will, wer mehr Komfort (etwa ein Einzelzimmer) und weniger Bürokratie haben möchte, muss dafür bezahlen. Solche Versicherungen greifen auch im Ausland. Die Bürokratie hält sich auch in Notfällen wahrlich in Grenzen. Es be­steht durchaus die Möglichkeit einer deutsch-schweizerischen Kombination. Eine Zusatzversicherung kann auch mit einem deut­schen Anbieter abgeschlossen werden. Ein solches Modell – es kann natürlich auch eine Schweizer Kasse sein – ist nicht an Ort und Land und Spitalformat gebunden.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Schweiz.

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