Arbeitslosenversicherung

Ansprüche auf Arbeitslosengeld in der Schweiz

Arbeitslosenversicherung

Alle Schweizer Angestellten müssen bis zum Erreichen des Rentenalters in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Die Hälte der Beiträge zahlt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber.

Ihre Beiträge für die Arbeitslosenversicherung ( assurance chômage) werden direkt durch den Arbeitgeber von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.

Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen:

  • Innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit und der Meldung beim Arbeitsamt müssen Sie insgesamt mindestens 12 Monate gearbeitet und Beiträge gezahlt haben.
  • Sie müssen grundsätzlich für eine neue Arbeit zur Verfügung stehen und aktiv nach einem neuen Job suchen.

Haben Sie Ihre Arbeit ohne entschuldbaren Grund aufgegeben, kann der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung während einer gewissen Zeit eingestellt werden. Dasselbe gilt, wenn Sie sich selbst zu wenig um Arbeit bemühen oder eine Ihnen vom Arbeitsamt zugewiesene Arbeit ablehnen.

Leistungen der ALV

Falls Sie unverschuldet arbeitslos werden, erhalten Sie eine Arbeitslosenentschädigung von 70 Prozent des im Durchschnitt der letzten sechs Monaten erzielten beitragspflichtigen Einkommens. Falls Sie Kinder haben oder Ihr Tagesgeld einen bestimmten Mindestbetrag nicht erreicht, erhalten Sie 80 Prozent des zuletzt erzielten Einkommens.

Die Arbeitslosenentschädigung wird in Form von Tagesgeldern ausgerichtet. Pro Woche werden fünf Tagesgelder berechnet. Der Anspruch beginnt nach einer Wartezeit von fünf Tagen ''kontrollierter Arbeitslosigkeit''.

Normalerweise haben Sie Anspruch auf bis zu 400 Tagesgelder. Falls Sie über 55 Jahre alt sind und mindestens 18 Monate lang Beiträge gezahlt haben, erhöht sich dieser Anspruch auf bis 520 Tagesgelder.

Antrag auf Arbeitslosenentschädigung

Um einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt Ihres Wohnortes melden. Danach müssen Sie in der Regel zweimal monatlich an einem Beratungs- und Kontrollgespräch bei Ihrem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) teilnehmen.

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim Arbeitsamt frei wählen können. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung beim Arbeitsamt.

Beachten Sie, dass die Arbeitslosenentschädigung nur während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz ausgezahlt wird. Falls Sie die Schweiz vor dem Ablauf Ihres Anspruchszeitraums verlassen, verlieren Sie Ihre restlichen Tagesgelder. Falls Ihre Aufenthaltsgenehmigung während Ihres Anspruchzeitraums ausläuft, wird diese verlängert.

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